FAQ

Antworten zu den häufig gestellten Fragen. Der SBV erleichtert Ihren Berufsalltag. Hier finden Sie alles, was Sie von uns zum Thema Mitgliedschaft, Mitgliederbeitrag, Kündigung Stellenplattform oder Berufsrechtsschutz wissen möchten…

Mitglieder Kategorien

Aktivmitglied

Aktivmitglied können alle Personen in öffentlichen und privaten Bädern sowie Interessierte werden, welche die Interessen des SBV wahren und dessen Statuten anerkennen. Sie sind stimm- und wahlberechtigt. Das Aktivmitglied ist berufsrechtsschutzversichert.

Der Mitgliederbeitrag ist zurzeit auf Fr. 175.- festgelegt (Jahr 2024). Dieser wird/kann jedes Jahr während der Hauptversammlung neu festgelegt werden.

Veteranenmitglied

Veteranenmitglied wird, wer 25 Jahre Aktivmitglied ist. Rechte und Pflichten entsprechen dem Aktivmitglied. Die Umwandlung der Mitgliedschaft wird schriftlich mitgeteilt. Das Veteranenmitglied ist berufsrechtsschutzversichert.

Der Mitgliederbeitrag ist auf Fr. 175.- festgelegt. Dieser wird/kann jedes Jahr während der Hauptversammlung neu festgelegt werden.

 

Partnerverband

Partnerverband kann eine Organisation werden, deren Tätigkeit sich mit den Zielen des SBV deckt. Die Aufnahme eines Partnerverbandes erfolgt auf Vorschlag der Geschäftsleitung und muss von der Hauptversammlung bestätigt werden. Ein Partnerverband zahlt keinen Jahresbeitrag und besitzt eine Stimme.

Gönnermitglied

Gönner können alle Personen werden, die den SBV finanziell, materiell oder mit Dienstleistungen unterstützen wollen. Gönner können an der Hauptversammlung mit beratender Stimme teilnehmen.

Der Gönnerbeitrag ist Fr. 230.- Dieser wird/kann jedes Jahr während der Hauptversammlung neu festgelegt werden.

Ehrenmitglied

Zum Ehrenmitglied wird eine Person ernannt, die sich in besonderer Weise um den SBV verdient gemacht hat. Der Vorschlag wird durch die Geschäftsleitung dem Vorstand zu Händen der Hauptversammlung unterbreitet und muss von dieser bestätigt werden. Rechte und Pflichten entsprechen dem Aktivmitglied.

Der Jahresbeitrag bei einem Ehrenmitglied entfällt.

Passivmitglied

Passivmitglied kann werden, wer die Pension erreicht. Das Passivmitglied erhält regulär die BäderRevue (4xjährlich). Es wird durch die zugehörige Region über deren Aktivitäten sowie Anlässe informiert und dazu auch eingeladen. Für Passivmitglieder besteht keine Berufs-Rechts-Schutz­versicherung. Das Passivmitglied hat kein Stimm- und Wahlrecht.
Die Kosten für die Mitgliedschaft betragen Fr. 70.- pro Jahr.

Mitgliedschaft

Wie kann man Aktivmitglied werden?

Auf der Hauptseite finden Sie die Anmeldebox “Neumitglied“.

Sie sind umgezogen. Wie können Sie Ihre Adressänderung mitteilen?

Geben Sie Ihre Adressänderung ganz einfach unter Adressänderung für Mitglieder der Geschäftsstelle bekannt.

Sie sind Neumitglied, arbeiten in Zürich und wohnen im Kanton Aargau. Zu welcher Region werden Sie eingeteilt?

Bei einer Neuanmeldung ist normalerweise der Wohnort massgebend für die Zugehörigkeit der Region. Wenn Sie explizit einer anderen Region angehören möchten, teilen Sie dies der Geschäftsstelle mit.

Sie sind umgezogen und wohnen nun in einer anderen Region. Kann ich bei der Geschäftsstelle auf meine Zugehörigkeit zu einer anderen Region hinweisen?

Ja. Teilen Sie das der Geschäftsstelle mit.

Sie sind Mitglied und würden gerne im Verband mitarbeiten.

Wir heissen Sie willkommen und freuen uns über Ihr Interesse. Melden Sie sich bitte bei Ihrem Regionalvorstand oder der Geschäftsstelle.

Weshalb bin ich als ein Mitglied aus dem Badmeister-Verband ausgeschlossen worden?

Wenn der Mitgliederbeitrag des laufenden Jahres nicht bezahlt ist, wird das Mitglied per Ende Dezember statutengemäss aus unserem Verband ausgeschlossen.

Sie sind ausgeschlossen worden und möchten erneut Mitglied werden.

Sie können sich auf der Webseite mit dem Anmeldeformular für Neumitglieder erneut anmelden. Ihr Mitgliedsantrag wird durch die Geschäftsleitung geprüft.

Mitgliederbeitrag

Sie waren schon einmal Mitglied im SBV und wurden ausgeschlossen. Warum muss der Jahresbeitrag im Voraus bezahlt werden?

Als ausgeschlossenes Mitglied wird der Mitgliederbeitrag in Vorauskasse eingefordert. Erst wenn alle säumigen Beiträge vor dem Ausschluss sowie der aktuelle Jahresbeitrag auf dem Konto eingegangen sind, wird die Mitgliedschaft anerkannt.

Bis wann ist der Mitgliederbeitrag zu bezahlen?

Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Beim Rechnungsversand für die Jahresmitgliedschaft wird der Mitgliederausweis für das laufende Jahr mitversendet.

Wann wird die Rechnung für den Mitgliederbeitrag versendet?

In der Regel wird der Beitrag im Frühjahr versendet. An der Hauptversammlung, welche in der Regel im Monat März/April stattfindet, wird über die Höhe des Mitgliederbeitrages befunden. Dieser wird durch die stimmberechtigten Mitglieder angenommen oder abgelehnt. Daraus resultiert der Mitgliederbeitrag für das Folgejahr. Das Mitgliedschaftsjahr dauert von Januar bis Dezember und verlängert sich automatisch.

Nach der Anmeldung als Mitglied und mit der Rechnung ist der Mitglieder-Ausweis versandt worden. Kollegen erzählten, man könne mit diesem Ausweis überall gratis Schwimmen gehen. Stimmt das?

Nein. Dies ist eine Empfehlung. Jeder Bad-Betreiber handhabt diese Empfehlung nach seinen Möglichkeiten. Der Verband begrüsst es, wenn diese Tradition jedoch aufrechterhalten wird und die Badmeister den Berufskollegen die Möglichkeit geben, sich sportlich in einem anderen Schwimmbad zu betätigen.

 Das SBV-Mitglied hat keinen Anspruch auf einen permanenten Gratiseintritt.

 Auf dem Mitglieder-Ausweis steht:

„Unsere Mitglieder gewähren ihren SBV-Kollegen Gratiseintritt. Herzlichen Dank all denen, die diese Tradition aufrechterhalten. Der Zentralvorstand.“

Mitgliederstatus

Das Aktivmitglied wird pensioniert. Es möchte nicht mehr Aktivmitglied sein, jedoch interessieren ihn die Aktivitäten in seiner Region und vor allem die BäderRevue nach wie vor. Welche Möglichkeiten gibt es?

Es gibt die Möglichkeit, vom Aktivmitglied zum Passivmitglied zu wechseln. Das Passivmitglied erhält die BäderRevue (4xjährlich) und die Einladungen zu den regionalen Anlässen.

Für ein Passivmitglied besteht keine Berufsrechtsschutzversicherung mehr. Es hat kein Stimm- und Wahlrecht bei den Versammlungen.

Die Kosten für die Mitgliedschaft betragen CHF 70.- pro Jahr.

Ist es wahr, dass die Passivmitgliedschaft bei der Pensionierung beantragt werden muss.

Ja. Da die Geschäftsstelle keine Kenntnis hat, wer, wann pensioniert wird. Teilen Sie uns die Änderung schriftlich mit. Die Passivmitgliedschaft beginnt mit dem folgenden Kalenderjahr.

Kündigung der Mitgliedschaft / Ausschluss

Wieso ist eine schriftliche Kündigung an die Geschäftsstelle notwendig? Reicht da ein kurzes Telefonat nicht?

Nein. Der Verband benötigt eine schriftliche Kündigung. Diese muss fristgerecht bis zum 30. Oktober eingereicht werden. Für Kündigungen, die nach der Frist eintreffen, laufen die Mitgliedschaften weiter. Der Mitgliederbeitrag des laufenden Jahres ist in jedem Fall zu begleichen.

Das Aktivmitglied arbeitet nicht mehr in diesem Beruf. Kann es sofort aus dem Badmeister-Verband austreten?

Nein. Es muss die Mitgliedschaft ordentlich vor dem 30. Oktober schriftlich kündigen.

Das Mitglied des SBV ist verstorben. Was muss getan werden?

Die Angehörigen sind gebeten, die Geschäftsstelle zu informieren. Die Mitgliedschaft wird aufgelöst.

 Bei einem zeitnahen gemeldeten Todesfall, wenn es geschätzt oder gewünscht ist, nimmt ein Vertreter des Verbandes an der Abdankung des Verstorbenen teil.

Stellenplattform

Sie sind Mitglied und suchen eine neue Anstellung?

Auf unserem Job-Portal können Sie kostenlos Ihr Profil mit oder ohne Chiffre-Nummer aufschalten lassen. Nichtmitglieder zahlen für das Inserat CHF 54.05 inkl. MwSt. Vorauskasse.

Stellensuchende müssen mit dem Profil den aktuellen Strafregisterauszug (Sonderprivatauszug, nicht älter als 2 Monate) der Geschäftsstelle liefern. (Geschäftsleitungsbeschluss vom 23.05.2014, Pädophilen-Initiative)

Sie sind Betreiber eines Bades und möchten eine Stelle ausschreiben. Wo ist das möglich?

Auf unserem Job-Portal können Sie kostengünstig ein Stelleninserat aufgeben. Mit Absenden des Stelleninserates sind Sie mit der Aufschaltung des Inserates und den damit verbundenen Kosten einverstanden. Bei vorzeitiger Besetzung der Stelle informieren Sie die Geschäftsstelle umgehend, damit das Inserat vom Netz genommen werden kann. 

 

Ihr Profil mit oder ohne Chiffre-Nummer aufschalten lassen. Nichtmitglieder zahlen für das Inserat CHF 54.05 inkl. MwSt. Vorauskasse.

Stellensuchende müssen mit dem Profil den aktuellen Strafregisterauszug (Sonderprivatauszug, nicht älter als 2 Monate) der Geschäftsstelle liefern. (Geschäftsleitungsbeschluss vom 23.05.2014, Pädophilen-Initiative)

Fort- und Weiterbildung

Die angebotenen Wiederholungskurse BiP der Region sind für den Dienstplan ungeeignet. Kann der WK in einer anderen Region absolviert werden?

Ja. Die Kurskosten sind von der Branche einheitlich geregelt.

Das blaue Testatheft ist voll. Wo bekommen Sie die Einlageblätter?

Einlageblätter können bei der Geschäftsstelle kostenlos bestellt werden. In den Weiterbildungskursen wird das Einlageblatt durch die Kursverantwortlichen abgegeben.


Sie haben ein SLRG Brevet Pro Pool und ein gültiges BLS/AED-Zertifikat. Können Sie einen Wiederholungskurs BiP machen?

Ja. Unter Bildung finden Sie die passenden Wiederholungskurse.

 


Antworten für Betreiber von Bädern

Welches Brevet benötigt der schichtführende Verantwortliche für die Betriebs- und Wasseraufsicht?

Gültiges Brevet igba Pro oder SLRG Pro Pool inkl. BLS/AED

Was benötigt der Schwimmbadbetreiber weiter (Aufzählung nicht abschliessend)
  • Inhaber einer Fachbewilligung für Badewasserdesinfektion
  • Betriebshandbuch
  • Notfallorganisation (Notfallvorsorge, Gefahrenabwehr, Notfallnachsorge)
  • Betriebssanitätsdienst, Basis-Wegleitung zur Verordnung zum Arbeitsgesetz (SECO Art. 36)
  • Sammlung aller für den Betrieb notwendigen rechtlichen Vorgaben und Regeln

Berufsrechtsschutzversicherung

Sie sind Aktivmitglied und haben ein arbeitsrechtliches Problem, Sie benötigen eine Auskunft oder einen Beistand?
  • Sie melden Ihren Fall sofort und persönlich bei der Geschäftsstelle an. Das weitere Vorgehen wird durch die Geschäftsstelle koordiniert.
  • Die versicherte Person darf selbst keinen Rechtsvertreter beauftragen und keine rechtlichen Schritte einleiten oder Rechtsmittel ergreifen, bevor die Versicherung nicht schriftlich das Einverständnis dazu erteilt hat.
  • Bis zur Kostengutsprache durch die Rechtsschutzversicherung tragen Sie in der Regel selbst die Rechtskosten (Anwaltskosten, Gericht usw.).
  • Individuelle Vereinbarungen mit Ihrem Anwalt, die über die Kostengutsprache hinausgehen, verpflichten die Rechtsschutzversicherung nicht zur Übernahme.
Ab wann gilt die Berufsrechtsschutzversicherung?

Nach einer Karenzfrist von drei Monaten (Eintrittsdatum massgebend) kann ein Mitglied die Berufsrechtschutzversicherung bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder sonstigen beruflichen Verfänglichkeiten in Anspruch nehmen. Diese Hilfe besteht ebenfalls bei strafrechtlichen Tatbeständen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufes als Badmeister und Badmeisterin entstehen können.

Fachzeitschrift BäderRevue

Ein Mitglied hat Interesse daran, sein Schwimmbad, ein Jubiläum etc. zu präsentieren oder seine Verabschiedung aus der Bäderbranche nach langjähriger Tätigkeit in der BäderRevue bekanntzugeben. Wo kann es sich melden?

Wir freuen uns über Ihr Interesse. Bitte melden Sie sich bei baederrevue@badmeister.ch.

Ich möchte gerne mein Produkt oder meine Firma in der BäderRevue vorstellen (Publireportage).

Bitte melden Sie sich bei baederrevue@badmeister.ch.

Ich möchte im Bezugsquellenverzeichnis in der BäderRevue oder auf der Webseite aufgeführt werden.

Für die BäderRevue nehmen Sie mit der Redaktion Kontakt auf: baederrevue@badmeister.ch. Kosten gemäss Insertionstarif.

Für die Insertion Ihrer Bezugsquelle auf der Webseite badmeister.ch senden Sie

-Ihr Logo (400×225) Format *svg

-Ihren Firmentext (max. 500 Zeichen inkl. Leerzeichen)

an: gs@badmeister.ch.

 


Bei Fragen oder Wünschen kontaktieren Sie uns!