Die Covid-19-Situation in der Schweiz ist nach wie vor angespannt. Damit alle Mitglieder des Schweizerischen Badmeister-Verbands die Möglichkeit haben, ihr Stimmrecht auszuüben, hat sich die Geschäftsleitung und der Vorstand entschieden, die Hauptversammlung nicht wie geplant am 26.03.2022 durchzuführen, sondern die Hauptversammlung SBV nochmals per schriftlichem Weg durchzuführen. Der Versand der Unterlagen wird in elektronischer Form sowie in Papierform stattfinden. Dies erfolgt in der Woche neun und zehn.