BAG/COVID-19: Informationen und Empfehlungen für Veranstalter Stand: 13.03.2020

Öffentliche und private Veranstaltungen, bei denen sich gleichzeitg 100 Personen und mehr aufhalten, sind, mit einigen Ausnahmen, verboten. Erlaubt sind solche mit weniger als 100 Personen. Es müssen jedoch bestimmte Präventionsmassnahmen vorgenommen werden, um das Risiko der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) unter den Veranstaltungsteilnehmern zu reduzieren. Das Verbot gilt auch für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe, wenn sich 100 Personen oder mehr gleichzeitig dort aufhalten. Betroffene Betriebe sind namentlich Museen, Sportzentren, Fitnesszentren, Schwimmbäder/Hallenbäder und Wellnesszentren.

In Restaurants, Bars, Diskotheken und Nachtclubs dürfen sich nicht mehr als 50 Personen aufhalten, inklusive des Personals. Die Hygiene- und Verhaltensregeln müssen eingehalten werden können.

Für detaillierte Informationen verfolgen Sie täglich die Webseite www.bag.ch/coronavirus