Informationsschreiben an alle InhaberInnen des Brevet igba Pro

Sie sind bei der OdA igba mit einem gültigen Brevet igba PRO (BiP) registriert. Für das Vertrauen in uns bedanken wir uns ganz herzlich. Aufgrund der aktuellen Situation sind momentan alle Bäder geschlossen, wann die Sommersaison beginnt und die Bäder öffnen, hängt vom Entscheid des Bundesrates ab.

Gemäss Reglement (Pkt. 3.4) ist das Brevet zwei Jahre gültig und es gilt: «Wird in dieser Zeit kein Wiederholungskurs absolviert, muss bei einer Sommeranstellung im dritten Jahr der 1-tägige WK Brevet igba PRO vor Beginn der Badaufsicht erfolgreich absolviert werden».

Einige von Ihnen mit einer Sommeranstellung und einem per 31.12.2019 abgelaufenem BiP haben diesen Passus bereits genutzt. Leider können wegen des Lockdown’s vorerst keine Wiederholungskurse durchgeführt werden. Der Bundesrat hat in der letzten Woche einen 3-Stufenplan mit Lockerungsmassnahmen kommuniziert, die per 26. April 2020 beginnen. Es ist aber im Moment unklar, wann die Bäder wieder öffnen können. Darum hat die OdA igba entschieden, dass die Gültigkeit der Brevets igba PRO und BLS-AED mit einem Ablaufdatum vom 31.12.2019 um ein (1) Jahr auf den 31.12.2020 verlängert werden. Nutzen Sie also die Zeit, um bei Ihrem Ausbildungspartner ein WK-BiP per 31.12.2020 zu besuchen!

Tobias Bernhard, Präsident und Norbert Hüsken, Geschäftsführer